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Atemschutz

Wissenswertes zum Thema Feinstaubmasken:
Die Norm EN 149:2001 regelt die Schutzklassen für filtrierende Halbmasken. Feinstaubmasken sind entsprechend dieser Norm in drei Klassen unterteilt: FFP (Filtering Face Piece)1, FFP2 und FFP3 Diese Masken bieten Schutz gegen Partikel in der Luft wie Nebel, Fasern, Staub etc. und haben die Aufgabe, die in der Luft befindlichen Schwebeteilchen von der Atemluft abzuscheiden.

Die Schutzklassen richten sich nach dem MAK-Wert. Die Maximale Arbeitsplatzkonzentration gibt die maximal zulässige Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz an. Der Wert entspricht der Konzentration am Arbeitsplatz, dem ein Arbeitnehmer ausgesetzt werden kann, ohne eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erleiden. Die Auswahl des richtigen Atemschutzes ist abhängig von den Schadstoffen und deren Konzentration. Es obliegt dem Anwender, vor Einsatz einer Feinstaubmaske genau zu prüfen, ob diese den Anforderungen bezüglich Gefahrstoff und Konzentration entspricht. Eine FFP1 schützt bis zum 4-fachen, eine FFP2 bis zum 10-fachen und eine FFP3 bis zum 30-fachen des MAK-Wertes. Eine Einsatzdauer der jeweiligen Maske lässt sich nicht definitiv festlegen. Steigt der Atemwiderstand allerdings merklich an, ist davon auszugehen, dass die Leistungsfähigkeit der Maske erschöpft ist.

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