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Schutzhandschuhe

In Richtlinie (89/656/EWG) ist festgelegt, daß der Arbeitgeber eine arbeitsplatzbezogene Gefährdungsanalyse zu erstellen und danach die geeignete PSA auszuwählen hat. 

 

Er hat ferner nachzuweisen, daß die Schutzhandschuhe, die er seinen Arbeitnehmern zur Verfügung stellt, eine entsprechende Qualität aufweisen und der EN entsprechen.         

Um die Auswahl der geeigneten Schutzhandschuhe zu vereinfachen, wurden Piktogramme eingeführt, mit denen die Schutzhandschuhe gekennzeichnet werden, wenn Sie die nötige Schutzfunktion erreichen.  

 



 




Leistungsstufen der EN 388
 

Abriebfestigkeit
Schnittfestigkeit
Weiterreißfestigkeit
Durchstichfestigkeit
Fingerfertigkeit

1 - 4
1 - 5
1 - 4
1 - 4
1 - 5 


1    = Mindestanforderung             4 - 5 = Höchste Stufe

 

Die Norm EN 511: 1994

Handschuhe für den Kälteschutz

Anwendungsbereich


Diese Norm gilt für alle Handschuhe, die für einen Schutz der Hand gegen Konvektions- und Kontaktkälte bis –50°C vorgesehen sind.

Definition und Anforderungen


Die Schutzfunktion gegen Kälte wird durch ein Piktogramm und drei Leistungsindikatoren in Verbindung mit den spezifischen Schutzeigenschaften angegeben.
 

Das Piktogramm „Kälterisiko“ wird von einem dreistelligen Zahlencode ergänzt:

  • a. Konvektionskältefestigkeit (Leistungsebene 0 - 4)
  • b. Kontaktkältefestigkeit (Leistungsebene 0 - 4)
  • c. Wasserfestigkeit (0 oder 1)


Alle Handschuhe müssen mindestens die Leistungsebene 1 für Abrieb- und Reißfestigkeit erzielen.


Konvektionskältefestigkeit: Bedeutet die thermischen Isolationseigenschaften, die durch eine Konvektionsübertragung von Kälte gemessen werden.

Kontaktkältefestigkeit: Meint die thermische Festigkeit des Handschuhmaterials im direkten Kontakt mit einem kalten Gegenstand.

Wasserfestigkeit: 0 = Wasserpenetration nach 30 Belastungsminuten, 1 = keine Wasserpenetration.

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