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Sicherheitsschuhe

Der Bereich Fußschutz wird in den Normen EN 344 bis EN 347 geregelt. Es wird unterschieden nach:


1.

Sicherheitsschuhe nach EN 345 mit Zehenschutzkappen für hohe Belastungen, deren Schutzwirkung mit einer Energie von 200 Joule geprüft wird (Kurzbezeichnung S).

2.

Schutzschuhe nach EN 346 mit Zehenschutzkappen für mittlere Belastungen, deren Schutzwirkung mit einer Energie von 100 Joule geprüft wird (Kurzbezeichnung P).

3.

Berufsschuhe nach EN 347 ohne Zehenschutzkappen. Wenn eine Kappe vorhanden ist, werden keine Anforderungen an sie gestellt (Kurzbezeichnung O).


Eventuell erforderliche Zusatzanforderungen an die Wärme- oder Kälteisolierung oder den elektrischen Durchgangswiderstand sind in der EN 344 festgelegt.

 

Kategorien für Sicherheitsschuhe nach EN 345:


SB   Offener Fersenbereich, antistatisch, Energieaufnahme im Fersenbereich, Zehenschutzkappe.

S1   Wie SB, jedoch geschlossener Fersenbereich.

S2   Wie S1, jedoch geeignet für Bereiche in denen Einwirkung von Nässe zu erwarten ist.

S3   Wie S2, jedoch zusätzlich Durchtrittssicherheit und stärker profilierte Lauffläche.

S4   Wie S2, jedoch ganz aus polymerem Material hergestellt.

S5   Wie S4, jedoch zusätzlich Durchtrittsicherheit.

 

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