Der Bereich Fußschutz wird in den Normen EN 344 bis EN 347 geregelt. Es wird unterschieden nach:
1. | Sicherheitsschuhe nach EN 345 mit Zehenschutzkappen für hohe Belastungen, deren Schutzwirkung mit einer Energie von 200 Joule geprüft wird (Kurzbezeichnung S). |
2. | Schutzschuhe nach EN 346 mit Zehenschutzkappen für mittlere Belastungen, deren Schutzwirkung mit einer Energie von 100 Joule geprüft wird (Kurzbezeichnung P). |
3. | Berufsschuhe nach EN 347 ohne Zehenschutzkappen. Wenn eine Kappe vorhanden ist, werden keine Anforderungen an sie gestellt (Kurzbezeichnung O). |
Eventuell erforderliche Zusatzanforderungen an die Wärme- oder Kälteisolierung oder den elektrischen Durchgangswiderstand sind in der EN 344 festgelegt. |
Kategorien für Sicherheitsschuhe nach EN 345: |
SB Offener Fersenbereich, antistatisch, Energieaufnahme im Fersenbereich, Zehenschutzkappe. |
S1 Wie SB, jedoch geschlossener Fersenbereich. |
S2 Wie S1, jedoch geeignet für Bereiche in denen Einwirkung von Nässe zu erwarten ist. |
S3 Wie S2, jedoch zusätzlich Durchtrittssicherheit und stärker profilierte Lauffläche. |
S4 Wie S2, jedoch ganz aus polymerem Material hergestellt. |
S5 Wie S4, jedoch zusätzlich Durchtrittsicherheit. |
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