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12.02.23

arbeitskleidung von steuer absetzen

Kann ich die Reinigungskosten für Berufsbekleidung und Arbeitskleidung von der Steuer absetzen?

So setzen Sie selbst gewaschene Arbeitskleidung steuerlich ab

Kann ich die Reinigungskosten für Berufsbekleidung und Arbeitskleidung von der Steuer absetzen? Ja, Sie können die Kosten für selbst gewaschene Arbeitskleidung steuerlich absetzen, wir weisen Sie an dieser Stelle daraufhin, dass wir weder Steuerberater sind, noch diese Erklärung eine steuerliche Beratung darstellt.
Das Waschen von "typischer" Arbeitskleidung in der Reinigung lässt sich als Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug problemlos steuerlich absetzen. Dazu müssen Sie die Belege sammeln und bei Ihrer Einkommenssteuer einreichen. Doch wie kann ich das Selbst-Waschen von Berufskleidung beim Finanzamt geltend machen? Wir sagen Ihnen, wie es geht.
Dass die Reinigungskosten bei Reinigung der typischen Arbeitskleidung steuerlich absetzbar sind, ist klar. Stellt sich nur die Frage, wie Arbeitnehmer und Unternehmer dem Finanzamt die abziehbaren Ausgaben nachweisen können. Eine Hilfestellung bietet hier ein Urteil des Finanzgerichts Nürnberg.

Welche Kosten entstehen pro Waschgang?

Die als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben abziehbaren Reinigungskosten je Waschgang können repräsentativen Daten von Verbraucherverbänden oder Herstellern von Waschmaschinen entnommen werden (FG Nürnberg, Urteil v. 14.10.2014, Az. 7 K 1704/13). Die Richter erlaubten in ihrem Urteilsfall einem Arbeitnehmer, die Kosten eines Waschvorgangs aufgrund von Daten einer Verbraucherzentrale aus dem Jahr 2002 abzuziehen (siehe OFD Magdeburg, Verfügung v. 24.11.2003, Az. S 2354 - 16 - St 223).
Beispiel:
Herbert 38, Single, betreibt eine Schreinerei. Seine typische Arbeitskleidung wäscht er zu Hause in seiner eigenen Waschmaschine. Er wäscht seine Arbeitskleidung an 205 Tagen im Jahr. Die Wäsche wiegt 4,5 kg je Waschgang.
Folge: Nach den Erfahrungswerten der Verbraucherzentrale aus dem Jahr 2002 (siehe Verfügung der OFD Magdeburg) winken dem Unternehmer dadurch Betriebsausgaben in folgender Höhe):
4,5 Kilogramm Wäsche x 0,77 Euro/kg x 205 Waschgänge = Betriebsausgabenabzug 710 Euro
Die Steuervorteile sind nur bei Reinigung typischer Arbeitskleidung abziehbar, wenn Sie allerdings T-Shirts (Ausnahme Shirt mit Firmenlogo) Jeans und private Sportschuhe reinigen, können diese Kosten nicht steuerlich geltend gemacht werden. Bestes Indiz dafür, dass eine Kleidung eine typische Arbeitskleidung ist, ist der Kauf der Kleidung in einem Fachgeschäft für Berufskleidung.

Steuertipp:

Wer nicht aufgezeichnet hat, wie oft er in seiner privaten Waschmasschine seine Arbeitskleidung gewaschen hat, kann die Werbungskosten einfach auch mit pauschalen 110 Euro pro Jahr als Werbungskosten bzw. Betriebsausbaben abziehen. Bis zu dieser Höhe sollen die Finanzämter eigentlich ohne weitere Überprüfung einen steuerlichen Abzug zulassen (Bagatellgrenze bzw. Nichtaufgriffsgrenze).
Sollten weitere Fragen bestehen, empfehlen wir Ihnen einen Steuerberater aufzusuchen!
Photo - ©Technical/Pexels