Sicherheitsschuhe und Kleidung direkt vom Hersteller
Versand innerhalb von 24h
Kostenloser Versand ab 50€*
Bequemer Kauf auf Rechnung*
Beratungstelefon: 02272/40929-0

AGB



§ 1 Allgemeines
1. Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend abgekürzt als “LZ”) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Bestellungen von Waren bei uns und für die Auslieferung und Zustellung dieser Waren sowie den Ausgleich der darüber erstellten Rechnungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
2. Unseren LZ widersprechende Bedingungen des Bestellers finden auf die mit diesem getätigten Rechtsgeschäfte keine Anwendung. Diesen widersprechen wir hiermit zugleich mit Hinweis auf Ziffer 1. dieser LZ.
3. Machen wir in einem Einzelfall von den uns zustehenden Rechten kein Gebrauch, so ist damit kein Verzicht auf diese Rechte für die Zukunft verbunden.

§ 2 Vertragsinhalt
1. Alle Verkäufe werden nur zu bestimmten Lieferungsterminen, Mengen, Artikeln und Qualitäten abgeschlossen. Hieran sind beide Parteien gebunden.
2. Blockaufträge sind jedoch zulässig. Diese können in Durchführungs-bestimmungen geregelt werden.
3. Umdispositionen im Rahmen des erteilten Auftrages sind nur in beiderseitigem Einverständnis zulässig. Das Nähere kann in Durchführungs- bestimmungen geregelt werden. Darüber hinaus wird eine Streichung von Aufträgen nicht vorgenommen.

§ 3 Lieferung
1. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager. Die Versandkosten trägt der Käufer, sofern in speziellen Konditionen nichts anderes festgelegt ist.
2. Verpackung wird nur berechnet, soweit vom Käufer eine Spezialverpackung  gewünscht wird.
3. Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen.
4. Teillieferungen sind zulässig.
5. Die Ware ist unversichert zu versenden, wenn nichts anderes vereinbart ist.
6. Wenn infolge des Verschuldens des Käufers die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so steht uns nach unserer Wahl das Recht zu, nach Setzung einer Nachfrist von zehn Tagen entweder eine Rückstandsrechnung auszustellen oder vom Vertrage zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.
7. Rücklieferungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns akzeptiert. Die Kosten für den Rücktransport trägt der Käufer. Sonderartikel und veredelte Waren sind grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen. Für die Rücknahme wird eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 15% des Retouren-Warenwertes vom Gutschriftsbetrag in Abzug gebracht.
8. Lieferungen an Privathaushalte werden mit 3 Euro in Rechnung gestellt.


§ 4 Unterbrechung der Lieferung
1. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie solchen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die Lieferungsfrist bzw. Abnahmefrist ohne weiteres auf die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um fünf Wochen zuzüglich Nachlieferungsfrist verlängert. Die Verlängerung tritt nicht ein, wenn der anderen Partei nicht unverzüglich Kenntnis von dem Grund der Behinderung gegeben wird, sobald zu übersehen ist, dass die vorgenannten Fristen nicht eingehalten werden können.
2. Ist die Lieferung bzw. Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so kann die andere Vertragspartei vom Vertrage zurücktreten. Sie muss dies jedoch mindestens zwei Wochen vor Ausübung des Rücktrittsrechts durch Einschreiben oder Fernschreiben ankündigen.
3. Hat die Behinderung länger als fünf Wochen gedauert und wird der anderen Vertragspartei auf Anfrage nicht unverzüglich mitgeteilt, dass rechzeitig geliefert bzw. abgenommen werde, dann kann die andere Vertragspartei sofort vom Vertrag zurücktreten.
4. Schadenersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen.

§ 5 Nachlieferungsfrist
1. Nach Ablauf der Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von der Dauer der Lieferungsfrist, längstens von 18 Tagen, in Lauf gesetzt. Nach Ablauf der Nachlieferungsfrist gilt der Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen als erfolgt.
Der Rücktritt vom Vertrag nach Absatz 1 Satz 2 tritt nicht ein, wenn uns der Käufer während der Nachlieferungsfrist erklärt, dass er auf Erfüllung des Vertrages besteht. Wir sind jedoch von der Lieferverpflichtung befreit, wenn sich der Käufer auf Anfrage unsererseits innerhalb der Nachlieferungsfrist nicht dazu äußert, ob er auf Vertragserfüllung besteht.
Fixgeschäfte werden nicht getätigt.
2. Will der Käufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung beanspruchen, so muss er uns eine Vier-Wochen-Frist setzen, mit der Androhung, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Frist wird von dem Tag an gerechnet, an dem die Mitteilung des Käufers durch Einschreiben oder Fernschreiben abgeht. Diese Bestimmung gilt im Falle des Absatzes 1 Satz 2 anstelle des dort angeführten Rücktritts nur, wenn uns diese Fristsetzung des Käufers innerhalb der Nachlieferungsfrist zugegangen ist.

3. Für versandfertige Lagerware beträgt die Nachlieferungsfrist längstens fünf Tage. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Absätze 1 und 2.
4. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.

§ 6 Mängelrüge
1. Beanstandungen sind spätestens innerhalb zwei Wochen nach Empfang der Ware an uns abzusenden.
2. Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung ausgeschlossen.
3. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Dessins dürfen nicht beanstandet werden.
4. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von zehn Tagen nach Rückempfang der Ware.
5. Nach Ablauf der in Ziffer 4 genannten Frist gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
6. Bei versteckten Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 7 Zahlung
1. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Eine Hinausschiebung des Rechnungsverfalls (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern eine vorzeitige Lieferung im Sinne der Vertragspartner gerechtfertigt ist, können die Durchführungsbestimmungen Ausnahmen von dieser Regelung festsetzen.
2. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto, wenn alle früheren Rechnungen beglichen sind.
3. Abänderungen der Regulierungsweise sind drei Monate vorher anzukündigen.
4. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.
5. Maßgebend für den Tag der Abfertigung der Zahlung ist in jedem Falle der Postabgangsstempel. Bei Banküberweisungen gilt der Vortag der Gutschrift auf unserem Konto als Tag der Abfertigung der Zahlung.

§ 8 Zahlungsverzug
1. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. berechnet.
2. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrage verpflichtet.
3. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so können wir für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungsziels bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.

§ 9 Zahlungsweise
1. Die Zahlung hat zu erfolgen in barem Geld oder Banküberweisung.
2. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge sowie sonstige Abzüge (z. B. Porto) sind unzulässig.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum.

§ 11 Datenspeicherung
Der Vertragspartner ist ausdrücklich damit einverstanden, dass wir seine
Daten - soweit dies geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist - EDV-mäßig speichern und verarbeiten.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen ist Bedburg.
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Bergheim.

Liefer- und Zahlungsbedingungen · Alpha-Tex GmbH · Stand 04/2020