Sicherheitsschuhe und Kleidung direkt vom Hersteller
Versand innerhalb von 24h
Kostenloser Versand ab 50€*
Bequemer Kauf auf Rechnung*
Beratungstelefon: 02272/40929-0

07.03.23

Normen medizinische Einweghandschuhe

Normen von medizinischen Einweghandschuhen

Bei Aufgaben im medizinischen Bereich sind Einweghandschuhe (meistens Nitrilhandschuhe) unerlässlich. Die Bedeutung dieser Hilfsmittel wird auch dadurch hervorgehoben, dass der Pfleger oder die Ärztin nicht irgendwelche Einweghandschuhe verwenden, sondern nur zu genormten Produkten greifen darf. In Ländern der Europäischen Union wie Deutschland gelten vor allem drei Europäische Normen (EN), die in diesem Bereich relevant sind. ALPHA-TEX erklärt diese Normen für medizinische Einweghandschuhe.

EN 455: Zulassung von Einweghandschuhen in der Medizin

Die DIN EN 455 gibt vor, welche Anforderungen an Einweghandschuhe in der Medizin gestellt werden. Für Personen, die in der Medizin arbeiten, sind nach der EN 455 genormte Handschuhe verpflichtend zu nutzen. Die Norm unterteilt sich in vier Teile: EN 455-1 bis EN 455-4.

EN 455-1

Der erste Teil (EN 455-1) befasst sich mit der Dichtheit der Handschuhe. Das Produkt muss eine Wasserdurchlässigkeitsprüfung bestehen und ein Akzeptiertes Qualitätsniveau (Acceptable Quality Level, AQL) von 1.5 aufweisen. Dies dient dazu, den Kontakt der Haut mit Bakterien zu vermeiden.

EN 455-2

Der zweite Teil (EN 455-2) widmet sich den physikalischen Eigenschaften, das heißt, den Maßen des Einmalhandschuhs und seiner Reißfestigkeit. Die Abmessungen sind in der Länge und in der Breite genormt. Es gibt separate Größentabellen für Einweghandschuhe für Operationen sowie solche für Untersuchungen und Behandlungen. Die Reißkraft muss sich durch folgende Werte auszeichnen:
  • unsterile Einweghandschuhe: mind. 6,0 Newton
  • sterile Operationshandschuhe: mind. 9,0 Newton
  • unsterile Vinylhandschuhe: mind. 3,6 Newton

EN 455-3

Im dritten Teil (EN 455-3) werden Grenzwerte für die im Einweghandschuh enthaltenen Chemikalien, Puderrückstände, Proteine und Endotoxine definiert. Sie müssen frei von Talkum beziehungsweise Magnesiumsilikat sein. Findet sich die Kennzeichnung "niedriger Endotoxingehalt" auf sterilen Handschuhen, müssen weniger als 20 Endotoxin-Einheiten enthalten sein. Es gibt puderfreie Modelle mit maximal zwei Milligramm an Puderrückständen laut Norm sowie gepuderte Einweghandschuhe, bei denen dieser Wert bei maximal zehn Milligramm liegen darf.

EN 455-4

Im vierten Teil der EN 455 finden sich Angaben zur Dauer der Haltbarkeit der Einweghandschuhe. Auf der Handschuhbox müssen dementsprechend Warnhinweise und Kennzeichnungen zu Haltbarkeitsdauer und Lagerung zu finden sein.

EN 388: Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken

In der EN 388 sind Anforderungen, Prüfverfahren und Kennzeichnung von Einweghandschuhen angesichts diverser mechanischer Risiken festgehalten. Dabei werden folgende Risiken bedacht:
  • Abrieb
  • Schnitte
  • (Weiter-)Reißen
  • Durchstiche
  • Stöße (optional)

Auf Einmalhandschuhen des medizinischen Personals sollte sich nach der EN 388 das Hammer-Piktogramm befinden. Darunter oder daneben befinden sich vier Zahlen und ein Buchstabe. Die Ziffern geben die Ergebnisse der Tests in verschiedenen Schutzklassen wieder. Manchmal umfasst die Ziffernfolge einen weiteren Buchstaben, bei dem es sich um ein "P" handelt. Dieser zeigt die bestandene optionale Stoßprüfung an.


EN 374: Schutz vor schädlichen Chemikalien und/oder Mikroorganismen

Die Norm EN 374 ist weltweit gültig. Ihr Zweck liegt darin, die Mitarbeiter bei der Arbeit vor Gesundheitsschäden wie Verletzungen oder Verbrennungen der Haut zu schützen. In der fünfstufigen Norm geht es um folgende Problemstellungen:
  • EN 374-1: chemische Risiken
  • EN 374-2: Widerstand bei Penetration
  • EN 374-3: Beständigkeit des Materials gegen das Durchdringen von Chemikalien bei kontinuierlichem Kontakt
  • EN 374-4: Beständigkeit gegen das Degradieren durch Chemikalien
  • EN 374-5: Bakterien, Viren und Pilze

Bei dieser Norm wird nicht nur an medizinisches Personal gedacht, denn sie gilt auch für Beschäftigte in vielen anderen Branchen. Das medizinische Personal darf also nicht zu Handschuhen greifen, die nur nach der EN 374 genormt sind. Der verwendete Einmalhandschuh muss passend zur vorgesehenen Anwendung ausgewählt werden.