Erklärung zur
Barrierefreiheit
Informationen über die Zugänglichkeit unserer Website gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Inhalt
- Unternehmensangaben
- Rechtsgrundlage
- Stand der Vereinbarkeit
- Nicht barrierefreie Inhalte
- Geplante Maßnahmen
- Erstellung dieser Erklärung
- Feedback & Kontakt
- Ombudsstelle NRW
Name und Anschrift des Unternehmens
Die Alpha-Tex Arbeitsschutz GmbH (nachfolgend auch „Alpha-Tex", „wir", „uns") ist bestrebt, ihre Webseite www.alpha-tex.de in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Robert-Bosch-Str. 2A
50181 Bedburg
Deutschland
Handelsregister: HRB 40458 · Registergericht: AG Köln
Vertreten durch: Randolph Pätsch | Simone Pätsch
Telefon: 02272-40929-0
E-Mail: info@alpha-tex.de
Web: www.alpha-tex.de
Rechtsgrundlage
Diese Erklärung erfolgt gemäß:
- § 12 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
- Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)
- Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates
- WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines), Konformitätsstufe AA
- Harmonisierte europäische Norm EN 301 549
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Webseite www.alpha-tex.de ist weitgehend mit dem BFSG vereinbar. Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei, da sie nicht in allen Punkten mit der harmonisierten Norm EN 301 549 bzw. den WCAG 2.1 (Stufe AA) vereinbar sind:
- Bilder ohne Alternativtexte: Vereinzelt fehlen Bildbeschreibungen (Alt-Texte), was die Navigation mit Screenreadern erschwert.
- PDF-Dokumente: Einige PDF-Dateien sind nicht vollständig barrierefrei gestaltet und können von Screenreadern nicht vollständig erfasst werden.
- Tastaturbedienung: Einzelne interaktive Elemente sind mit der Tastatur nicht oder nur eingeschränkt bedienbar.
- Historische Inhalte: Ältere Inhalte, die vor dem Inkrafttreten des BFSG erstellt wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung würde unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordern. Neue Inhalte werden nach aktuellen Standards erstellt.
Wir verbessern und modifizieren unsere Website kontinuierlich und können daher gelegentliche und vorübergehende Abweichungen von den WCAG-Anforderungen nicht vollständig ausschließen. Die Einhaltung der Normen wird regelmäßig überprüft und auftretende Fehler werden schnellstmöglich behoben.
Geplante Maßnahmen
Wir verfolgen das Ziel, unsere Website schrittweise vollständig barrierefrei zu gestalten. Geplante Maßnahmen umfassen:
- Ergänzung fehlender Alternativtexte bei Bildern.
- Technische und redaktionelle Überarbeitung bestehender PDF-Dokumente.
- Verbesserte Tastatur-Navigation und ARIA-Attribute für interaktive Komponenten.
- Regelmäßige Audits und Tests unter Einbezug assistiver Technologien.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf www.alpha-tex.de aufgefallen? Wir freuen uns über Ihr Feedback und bemühen uns, gemeldete Barrieren im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben.
Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher konkreten Seite und bei welcher Funktion Sie auf eine Barriere gestoßen sind. Kopieren Sie hierfür einfach den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers.
Telefon: 02272-40929-0
E-Mail: info@alpha-tex.de
Durchsetzungsverfahren / Ombudsstelle
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Als Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen ist folgende Stelle zuständig:
40190 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Die Ombudsstelle unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen, und steht als außergerichtliche Möglichkeit zur Konfliktlösung zur Verfügung.