Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Sicherheitsschuhe und Kleidung direkt vom Hersteller
Versand innerhalb von 24h
Kostenloser Versand ab 50€*
Bequemer Kauf auf Rechnung*
Top Shop 2025 und 2026 (COMPUTER BILD)
Beratungstelefon: 02272/40929-0
VBG-Prämienverfahren 2025/2026: Prävention lohnt sich für Personaldienstleister

VBG-Prämienverfahren 2025/2026: Prävention lohnt sich für Personaldienstleister

Geschätze Lesezeit: 4 Minuten
Jendrik Pätsch
26.01.2026

Arbeits- und Gesundheitsschutz spielen in der Personaldienstleistungsbranche eine zentrale Rolle. Unterschiedliche Einsatzorte, wechselnde Tätigkeiten und vielfältige Gefährdungen stellen besondere Anforderungen an Unternehmen. Wer hier über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus in Prävention investiert, schützt nicht nur Mitarbeitende, sondern kann dieses Engagement auch finanziell honorieren lassen.

Mit dem VBG-Prämienverfahren für die Zeitarbeit unterstützt die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft gezielt Unternehmen, die Verantwortung übernehmen.

Prämien für mehr Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Die VBG belohnt besondere unfallverhütende und gesundheitserhaltende Maßnahmen, die dazu beitragen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren nachhaltig zu reduzieren.

Personaldienstleister können ihre Investitionen bis zum 11. Februar 2026 einreichen und am aktuellen Prämienverfahren teilnehmen.

Die wichtigsten Eckdaten im Überblick:

  • Prämienzahlung in der Regel 40 % der Investitionskosten

  • Jährlicher Grundhöchstbetrag 10.000 €

  • Zusätzlich 1 ‰ der gemeldeten Arbeitsentgelte

  • Gesamtförderung pro Jahr maximal 50.000 €

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Der Prämienkatalog Zeitarbeit ab 2025 zeigt, welche Investitionen von der VBG unterstützt werden. Besonders relevant für Personaldienstleister sind unter anderem folgende Bereiche:

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Eine hochwertige und einsatzgerechte persönliche Schutzausrüstung ist die Basis für sicheren Arbeitseinsatz – gerade in der Zeitarbeit. Gefördert werden unter anderem:

  • Otoplastiken (individueller Gehörschutz)

  • Korrektionsschutzbrillen

  • Automatische Schweißerschutzhelme und -masken

  • Gebläseunterstützte Filtergeräte mit Helm

  • Warnschutzkleidung mit gleichzeitigem Schutz vor Kälte und Wettereinflüssen

  • PSA gegen natürliche UV-Strahlung (individueller Sonnenschutz)

Warnschutz- und Schutzkleidung sorgen nicht nur für bessere Sichtbarkeit und Sicherheit, sondern tragen auch zur Akzeptanz bei Mitarbeitenden und Kundenunternehmen bei.

👉 Wichtig: Auch unabhängig von einer Förderung ist die passende PSA ein unverzichtbarer Bestandteil eines verantwortungsvollen Arbeitsschutzkonzepts.

Mehr als nur gefördert: PSA als täglicher Schutz

Nicht jede Schutzmaßnahme ist förderfähig – aber jede ist wichtig.
Dazu gehören insbesondere Handschuhe, Schutzbrillen und Sicherheitsschuhe, die im Arbeitsalltag täglich im Einsatz sind und einen entscheidenden Beitrag zur Unfallvermeidung leisten.

  • Arbeitshandschuhe schützen vor Schnitt-, Stoß-, Hitze- oder chemischen Risiken

  • Schutz- und Korrektionsschutzbrillen bewahren Augen vor mechanischen, optischen oder chemischen Gefahren

  • Sicherheitsschuhe sorgen für festen Stand, Schutz vor Quetschungen, Durchtritt oder Rutschgefahr

Gerade in wechselnden Einsatzbereichen ist es entscheidend, Mitarbeitende bedarfsgerecht und normkonform auszustatten – unabhängig davon, ob einzelne Produkte gefördert werden oder nicht. Investitionen in gute PSA zahlen sich langfristig durch weniger Ausfallzeiten, höhere Zufriedenheit und mehr Sicherheit aus.

Organisation, Schulung und Arbeitssicherheit

Neben der Ausstattung werden auch organisatorische und präventive Maßnahmen unterstützt, darunter:

  • Begutachtung eines Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS)

  • Sicherheitsmesser der Sicherheitsstufe 2 oder 3 (GS-zertifiziert)

  • Belastungsorientierte Trainings zur Reduzierung muskuloskelettaler Beschwerden

  • Sprachförderung zur Verbesserung der Arbeitssicherheit

Diese Maßnahmen helfen dabei, Sicherheitsstandards dauerhaft zu verankern und Mitarbeitende aktiv einzubinden.

Digitale Tools für Arbeitsplatzbesichtigungen und Gefährdungsbeurteilungen

Ein besonderer Schwerpunkt des Prämienverfahrens liegt auf digitalen Lösungen.
Software und Apps zur Durchführung von Arbeitsplatzbesichtigungen und Gefährdungsbeurteilungen mit mobilen Endgeräten können ebenfalls gefördert werden.

Eine Studie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg bestätigt den Nutzen solcher Apps:

  • Effizientere Prozesse ohne Medienbrüche

  • Direkte Datenerfassung beim Kunden vor Ort

  • Verbesserter Arbeitsschutz im Überlassungsprozess

  • Positiver Einfluss auf Image und Mitarbeiterzufriedenheit

Auch kleinere Zeitarbeitsunternehmen profitieren messbar von digitalen Lösungen.

Antragstellung: So nehmen Sie am Prämienverfahren teil

Die Antragstellung erfolgt online über das Portal der VBG:

  1. Registrierung bei „Meine VBG“ (falls noch kein Konto vorhanden ist)

  2. Auswahl des Bereichs „Prämien“

  3. Schrittweise Antragstellung für bereits umgesetzte Maßnahmen

⏰ Frist beachten: Der Antrag muss bis spätestens 11.02.2026 gestellt werden.

Sicherheit ist Pflicht – Prävention ist Mehrwert

Arbeitsschutz ist keine Kür, sondern Verantwortung.
Das VBG-Prämienverfahren bietet Personaldienstleistern die Möglichkeit, Investitionen in Prävention finanziell unterstützen zu lassen. Gleichzeitig bleibt eines klar: Hochwertige PSA wie Warnschutzkleidung, Handschuhe, Schutzbrillen und Sicherheitsschuhe sind unabhängig von Förderprogrammen ein zentraler Bestandteil eines sicheren Arbeitsumfelds.

Wer langfristig denkt, investiert nicht nur in Fördermöglichkeiten, sondern vor allem in die Sicherheit, Gesundheit und Zufriedenheit seiner Mitarbeitenden.