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28.02.23

Normen Arbeitshandschuhe

Normen für Arbeitshandschuhe

Arbeitgeber sind gehalten, sich um die Sicherheit und den Schutz ihrer Angestellten zu kümmern. Abhängig vom jeweiligen Tätigkeitsbereich fordert der Gesetzgeber die Umsetzung verschiedener Vorschriften. Je größer das Gefahrenpotenzial für die Mitarbeiter eines Unternehmens ist, umso mehr Vorgaben gilt es zu beachten. Viele Tätigkeiten erfordern die Verwendung schützender Handschuhe. Damit diese den Träger möglichst gut vor den jobspezifischen Gefahren für die Hände schützen, gibt es unterschiedliche Normen für Arbeitshandschuhe. Als erfahrener Anbieter von Arbeitskleidung und Zubehör bietet ALPHA-TEX für jeden Job die passenden Arbeitshandschuhe - gekennzeichnet mit der/den jeweils erfüllten Norm(en) an.

Arbeitshandschuhe unterschiedlicher Kategorie

Um den diversen Anforderungen hinsichtlich Schutz der Hände zu entsprechen, reicht unser Angebot an Arbeitshandschuhen von Baumwollhandschuhen über Nitrilhandschuhe bis hin zu Lederhandschuhen. Die, gemäß Arbeitsschutz, vorgeschriebene Art Schutzhandschuhe lässt sich anhand der geltenden Richtlinien für diese Produkte finden. Europaweit gibt es folgende Normen für Arbeitshandschuhe:
EN 420
EN 388
EN 374
EN 407
EN 511
EN 12477

Bedeutung der Normen für Arbeitshandschuhe

EN 420 - die grundlegende Norm

DIN EN 420 ist als grundlegende Norm für Arbeitshandschuhe zu betrachten: Sie definiert die wichtigsten Produkteigenschaften sowie die notwendigen Prüfverfahren für sämtliche Schutzhandschuhe. Außerdem erfahren wir als Vertreiber unterschiedlichster Arbeitshandschuhe, welche Informationen wir weiterzugeben haben und welche Kennzeichnung vorhanden sein muss.

EN 388 - Mechanische Risiken

DIN EN 388 steht für die Einhaltung verschiedener mechanischer Anforderungen. Zu den mechanischen Risiken, die es zu vermeiden gilt, zählen Abriebfestigkeit, Schnittfestigkeit, Durchstich- und Weiterreißfestigkeit. Eine optionale mechanische Anforderung ist der Schlagschutz. Nach EN 388 geprüfte Schutzhandschuhe weisen die Kennzeichnung EN 388, ein Hammer-Piktogramm und die jeweiligen Prüfungswerte für die Festigkeiten auf. Abgesehen vom Kriterium Schnittfestigkeit (Wertung 1-5) reicht die Skala von 1-4. X bezeichnet eine ungeprüfte Festigkeit.

EN 374 - Chemikalien und Mikroorganismen

Bei der DIN EN 374 geht es um die Widerstandsfähigkeit des verwendeten Materials gegenüber Chemikalien und Mikroorganismen. Mittlerweile gibt es insgesamt 18 Prüfchemikalien, für die jeweils ein bestimmter Buchstabe steht. Zu unterscheiden sind in der Kategorie Chemikalienhandschuhe Typ A, B und C. Letztere schützen den Träger wenigstens 10 Minuten vor Durchdringen mindestens einer Chemikalie. Bei Typ B sind es wenigstens drei und bei Typ A mindestens sechs Prüfchemikalien in mindestens 30 Minuten. Jede Kennzeichnung ist um ein Reagenzglas-Piktogramm und die zutreffenden Buchstaben für die Prüfchemikalien ergänzt.

EN 407 - Thermische Risiken

DIN EN 407 formuliert Prüfverfahren und Produktanforderungen bezüglich Hitze und Feuer. Berücksichtigung finden das Brennverhalten, verschiedene Wärmearten sowie Belastungen durch geschmolzenes oder flüssiges Metall. Es gibt für die EN 407 sechs Prüfungskriterien, die mit jeweils 1-4 Zählern bewertet werden. Nach dieser Norm geprüfte Arbeitshandschuhe weisen EN 407, ein Flammen-Piktogramm sowie sechs Stellen mit Werten von 1-4 oder X für nicht geprüfte Faktoren auf.

EN 511 - Schutz vor Kälte

Als Prüfungskriterien vorgesehen sind für die DIN EN 511: Wasserfestigkeit, Kontaktkälte und konvektive Kälte. Während es für das Kriterium Wasserfestigkeit nur die Bewertung 0 oder 1 gibt, sind die beiden anderen Kriterien bei 1-4 einzustufen. Wobei Stufe 4 für das jeweils beste Prüfungsresultat steht. Kälteschutzhandschuhe erhalten die Kennzeichnung EN 511, ein Eiskristall-Piktogramm und mindestens einen Wert zwischen 1 und 4.

EN 12477 - Schutzhandschuhe für Schweißer

Die Testverfahren für diese sehr robusten und hitzebeständigen Arbeitshandschuhe erfolgen gemäß den Normen EN 388 und EN 407. Für die Bewertung gibt es die Mindestleistungsstufen A und B, die sich auf mechanische und thermische Risiken beziehen. Typisch für die Kennzeichnung von Schweißer-Schutzhandschuhen ist die Kombination aus Prüfungsergebnissen nach EN 388 und EN 407.